AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter sind für uns unbeachtlich; ihnen wird hiermit vielmehr ausdrücklich widersprochen.
1.2 Alle mündlich, Fernmündlich oder telegrafisch getroffenen Abmachungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und verpflichten uns insbesondere nicht zur Auftragsannahme.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mangels besonderer Anweisung des Bestellers bewirken wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten und billigsten Wege. Wir sind dazu berechtigt, die versandten Güter auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden zu versichern. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Lieferzeiten
Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsannahme; im Falle des bedruckens der bestellten Ware jedoch erst mit dem Tag der Vorlage des definitiven Druckklischees durch den Besteller. Sie sind unverbindlich und annähernd und werden, soweit möglich, eingehalten. Sie gelten als eingehalten, wenn die bestellten Waren bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen haben.
4.1 Halten wir einen Liefertermin nicht ein, so kann uns der Besteller, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine Nachfrist setzen, die mindestens sechs Wochen betragen muss. Nach Ablauf dieser Nachfrist, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
4.2 Bei höherer Gewalt kann uns der Besteller die Nachfrist erst nach deren Wegfall setzen. Ereignisse, welche höhere Gewalt darstellen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen, Stockungen der An- und Ablieferung und zwar auch, soweit diese Umstände im Bereich unserer Zulieferer eintreten.
4.3 Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten als in sich abgeschlossene Geschäfte und können entsprechend fakturiert werden.

 

5. Rücktrittsvorbehalt
5.1 Wir sind berechtigt, von einem zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten, unbefriedigende Auskünfte über die Bonität des Bestellers eingehen oder dieser nach Auftragserteilung das Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren anmeldet.
5.2 der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
5.3 Nimmt der Besteller die Ware infolge seines Verschuldens nicht rechtzeitig ab, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 8 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist, die mit Zugang der Nachfristsetzung an den Besteller beginnt, können wir Schadenersatz verlangen und vom Vertrag zurücktreten.

6. Preise und Zahlungen
6.1
Unsere Preise verstehen sich ab Lager und enthalten keine Mehrwertsteuer. Maßgebend für den jeweils erteilten Auftrag sind diejenigen Preise, die in dem Zeitpunkt Gültigkeit haben, in welchem der Auftrag für uns bindend wird. Ist jedoch eine Lieferfrist von mehr als einem Monat vereinbart, so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung maßgebenden Preise. Die Frist von einem Monat wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, in welchem der erteilte Auftrag für uns bindend geworden ist.
6.2 Die Preise gelten rein netto Kasse und sind per Vorkasse für Neukunden oder per Nachnahme (mit NN-Aufschlag) zu begleichen.        In Ausnahmefällen und nach Absprache ist eine Lieferung mit Rechnungsstellung und Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen von sofortiger Zahlung abhängig zu machen.
6.3  Eine Auslieferung der Ware erfolgt sofort nach Zahlungseingang, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstigen fälligen Forderungen bestehen. Die Bezahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. über dem jeweils geltenden Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, mindestens jedoch 8 %. Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, unter Ablehnung der Erfüllung Schadenersatz zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter banküblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die Diskont- und Einzugsspesen.
6.6 Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Kunden eintreten, die nach unserer Auffassung das gewähren eines Zahlungszieles nicht mehr rechtfertigen, sind wir berechtigt, die gesamte Forderung sofort einzuziehen.
6.7 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Besteller nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7. Gewährleistung
7.1
Etwaige Transportschäden an von uns gelieferten Waren sind gegenüber dem Frachtführer sofort geltend zu machen. Die Beweise hierfür sind - eventuell mit Hilfe eines Sachverständigen - zu sichern.
7.2 Der Besteller hat unsere Lieferung nach Empfang unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu untersuchen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwa offensichtliche Mängel können nur binnen    5 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden.
7.3 Fehlerhafte Ware ist uns zur Prüfung frei zurückzusenden. Ergibt die Überprüfung, dass ein Herstellungs- oder Werkstofffehler vorliegt, wird nach unserer Wahl nachgebessert, Ersatz geleistet und / oder Gutschrift erteilt. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist eine Ersatzlieferung unmöglich oder wird Gutschrift nicht erteilt, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) geltend verlangen.
7.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Mangel nicht gemäß Ziffer 7.2 angezeigt hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, insbesondere unsachgemäß montiert und in Betrieb genommen wurde und / oder Eingriffe oder Änderungen am Kaufgegenstand von anderer Seite vorgenommen wurden.
7.5 Ware, die wir, ohne hierzu verpflichtet zu sein, aus Kulanz zurücknehmen, wird unter Abzug von 20 % des Nettowerts für Kontrolle und Umpacken gutgeschrieben.

 

8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus den laufenden Geschäftsbeziehungen bestehenden Ansprüchen unser Eigentum.
8.2 Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen an Dritte weiterveräußern. Die Weiterveräußerung an Abnehmer, welche die Abtretung der gegen sie gerichteten Forderungen auf Entgeltzahlung ausgeschlossen haben, wird untersagt.
8.3 Für den Fall der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware, ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt der Besteller schon jetzt seine hieraus bestehenden Ansprüche gegen den Erwerber und alle sonstigen dritten Personen (auch gegen die Versicherung) an uns im Voraus ab. Wird unsere Eigentumsvorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware. Entsprechendes gilt für den Umfang der Abtretung einer etwa bestehenden Kontokorrentforderung des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer. Der Besteller verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben.
8.4 Übersteigt der Wert der uns aufgrund vorstehender Vereinbarung gestellten Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen gegen den Besteller, so sind wir verpflichtet, ihm den übersteigenden Teil der Sicherheiten zurückzuübertragen. Welche Sicherheiten zurückübertragen werden, liegt bei uns.

9. Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.

10. Rücksendungen
10.1
Die Rücksendung bereits gelieferter Waren bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sie hat frachtfrei zu erfolgen. Zurückgenommen werden können nur unbeschädigte und originalverpackte Waren. Sie sind durch ausreichende zusätzliche Verpackung auf eigene Kosten gegen die Beschädigung bei der Rücksendung zu schützen.
10.2 Verlangen wir für die Rücknahme der Waren Schadenersatz wegen Nichterfüllung, beträgt der zu ersetzende Schaden grundsätzlich 10 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist aber höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
10.3 Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Käufer infolge Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen Waren an uns zurückschickt oder wir in von uns zu vertretender Weise falsche Waren ausgeliefert haben.  

11. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Vertrag, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug und aus unerlaubter Handlung sind soweit gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel vorliegt.

12. Kennzeichnung
Eine Bearbeitung oder Veränderung unserer Waren sowie das Entfernen unserer Typenschilder oder sonstiger von uns angebrachten Kennzeichen oder Ursprungszeichen, sowie das anbringen anderer Typenschilder oder sonstiger Zeichen, die als Ursprungszeichen unseres Bestellers angesehen werden könnten, sind unzulässig.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Bestellern, die Vollkaufleute sind, einschließlich für Wechsel- und Scheckforderungen, ist das Amtsgericht Bad Urach bzw. Landgericht Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14. Auslandsgeschäfte
14.1
Die Bestimmungen des Haagener Abkommens für internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Für die mit unseren Bestellern abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
14.2 Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

01. Januar 2008 15:37:14