AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für unsere Angebote,
Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgend aufgeführten
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dritter sind für uns unbeachtlich; ihnen wird hiermit vielmehr ausdrücklich
widersprochen.
1.2 Alle mündlich, Fernmündlich oder
telegrafisch getroffenen Abmachungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
2.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets
freibleibend und verpflichten uns insbesondere nicht zur Auftragsannahme.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mangels
besonderer Anweisung des Bestellers bewirken wir die Versendung auf dem nach
unserem Ermessen besten und billigsten Wege. Wir sind dazu berechtigt, die
versandten Güter auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden zu
versichern. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Die
Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten.
Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis
berechnet.
4. Lieferzeiten
Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsannahme; im Falle des
bedruckens der bestellten Ware jedoch erst mit dem Tag der Vorlage des
definitiven Druckklischees durch den Besteller. Sie sind unverbindlich und annähernd
und werden, soweit möglich, eingehalten. Sie gelten als eingehalten, wenn die
bestellten Waren bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen haben.
4.1 Halten wir einen Liefertermin nicht ein, so
kann uns der Besteller, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine Nachfrist
setzen, die mindestens sechs Wochen betragen muss. Nach Ablauf dieser Nachfrist,
die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, ist der Besteller berechtigt, von
dem Vertrag zurückzutreten. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
4.2 Bei höherer Gewalt kann uns der Besteller
die Nachfrist erst nach deren Wegfall setzen. Ereignisse, welche höhere Gewalt
darstellen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen, Stockungen
der An- und Ablieferung und zwar auch, soweit diese Umstände im Bereich unserer
Zulieferer eintreten.
4.3 Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten
als in sich abgeschlossene Geschäfte und können entsprechend fakturiert
werden.
5. Rücktrittsvorbehalt
5.1 Wir sind berechtigt, von einem zustande
gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten,
unbefriedigende Auskünfte über die Bonität des Bestellers eingehen oder
dieser nach Auftragserteilung das Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren anmeldet.
5.2 der Kunde mit der Bezahlung einer früheren
Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne
zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
5.3 Nimmt der Besteller die Ware infolge seines
Verschuldens nicht rechtzeitig ab, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von
mindestens 8 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist, die mit Zugang der
Nachfristsetzung an den Besteller beginnt, können wir Schadenersatz verlangen
und vom Vertrag zurücktreten.
6. Preise und Zahlungen
6.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager und
enthalten keine Mehrwertsteuer. Maßgebend für den jeweils erteilten Auftrag
sind diejenigen Preise, die in dem Zeitpunkt Gültigkeit haben, in welchem der
Auftrag für uns bindend wird. Ist jedoch eine Lieferfrist von mehr als einem
Monat vereinbart, so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung maßgebenden Preise.
Die Frist von einem Monat wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, in welchem der
erteilte Auftrag für uns bindend geworden ist.
6.2 Die Preise gelten rein netto Kasse und sind
per Vorkasse für Neukunden oder per Nachnahme (mit NN-Aufschlag) zu begleichen.
In Ausnahmefällen und nach Absprache ist eine Lieferung mit
Rechnungsstellung und Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum möglich.
Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen von sofortiger Zahlung abhängig zu
machen.
6.3 Eine
Auslieferung der Ware erfolgt sofort nach Zahlungseingang, sofern zum Zeitpunkt
der Zahlung keine sonstigen fälligen Forderungen bestehen. Die Bezahlung gilt
erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe
von 5% p.A. über dem jeweils geltenden Lombardsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet, mindestens jedoch 8 %. Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir
berechtigt, unter Ablehnung der Erfüllung Schadenersatz zu verlangen, oder vom
Vertrag zurückzutreten.
6.5 Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme
von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt
nur unter banküblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die Diskont- und
Einzugsspesen.
6.6 Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck
nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Kunden eintreten, die
nach unserer Auffassung das gewähren eines Zahlungszieles nicht mehr
rechtfertigen, sind wir berechtigt, die gesamte Forderung sofort einzuziehen.
6.7 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine
Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Besteller nur geltend machen, wenn die
Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
7. Gewährleistung
7.1 Etwaige Transportschäden an von uns
gelieferten Waren sind gegenüber dem Frachtführer sofort geltend zu machen.
Die Beweise hierfür sind - eventuell mit Hilfe eines Sachverständigen - zu
sichern.
7.2 Der Besteller hat unsere Lieferung nach
Empfang unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu untersuchen. Minder-
oder Falschlieferungen sowie etwa offensichtliche Mängel können nur binnen
5 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden.
7.3 Fehlerhafte Ware ist uns zur Prüfung frei
zurückzusenden. Ergibt die Überprüfung, dass ein Herstellungs- oder
Werkstofffehler vorliegt, wird nach unserer Wahl nachgebessert, Ersatz geleistet
und / oder Gutschrift erteilt. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist eine
Ersatzlieferung unmöglich oder wird Gutschrift nicht erteilt, so kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) geltend verlangen.
7.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen
nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
dass der Käufer einen Mangel nicht gemäß Ziffer 7.2 angezeigt hat, der
Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, insbesondere unsachgemäß montiert und
in Betrieb genommen wurde und / oder Eingriffe oder Änderungen am
Kaufgegenstand von anderer Seite vorgenommen wurden.
7.5 Ware, die wir, ohne hierzu verpflichtet zu
sein, aus Kulanz zurücknehmen, wird unter Abzug von 20 % des Nettowerts für
Kontrolle und Umpacken gutgeschrieben.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle
von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
aus den laufenden Geschäftsbeziehungen bestehenden Ansprüchen unser Eigentum.
8.2 Unsere Kunden dürfen die unter unserem
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen üblichen
Geschäftsverkehrs im eigenen Namen an Dritte weiterveräußern. Die Weiterveräußerung
an Abnehmer, welche die Abtretung der gegen sie gerichteten Forderungen auf
Entgeltzahlung ausgeschlossen haben, wird untersagt.
8.3 Für den Fall der Weiterveräußerung unserer
Eigentumsvorbehaltsware, ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt der
Besteller schon jetzt seine hieraus bestehenden Ansprüche gegen den Erwerber
und alle sonstigen dritten Personen (auch gegen die Versicherung) an uns im
Voraus ab. Wird unsere Eigentumsvorbehaltsware vom Besteller zusammen mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt
die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer
Ware. Entsprechendes gilt für den Umfang der Abtretung einer etwa bestehenden
Kontokorrentforderung des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer. Der Besteller
verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu
erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden
herauszugeben.
8.4 Übersteigt der Wert der uns aufgrund
vorstehender Vereinbarung gestellten Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages
unserer Forderungen gegen den Besteller, so sind wir verpflichtet, ihm den übersteigenden
Teil der Sicherheiten zurückzuübertragen. Welche Sicherheiten zurückübertragen
werden, liegt bei uns.
9. Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der
Besteller allein verantwortlich.
10. Rücksendungen
10.1 Die Rücksendung bereits gelieferter
Waren bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sie hat frachtfrei
zu erfolgen. Zurückgenommen werden können nur unbeschädigte und
originalverpackte Waren. Sie sind durch ausreichende zusätzliche Verpackung auf
eigene Kosten gegen die Beschädigung bei der Rücksendung zu schützen.
10.2 Verlangen wir für die Rücknahme der Waren
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, beträgt der zu ersetzende Schaden grundsätzlich
10 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist aber höher oder niedriger
anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden
nachweist.
10.3 Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Käufer
infolge Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen Waren an uns zurückschickt
oder wir in von uns zu vertretender Weise falsche Waren ausgeliefert haben.
11. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus
Vertrag, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug und aus unerlaubter Handlung sind
soweit gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel
vorliegt.
12. Kennzeichnung
Eine Bearbeitung oder Veränderung unserer Waren sowie das Entfernen unserer
Typenschilder oder sonstiger von uns angebrachten Kennzeichen oder
Ursprungszeichen, sowie das anbringen anderer Typenschilder oder sonstiger
Zeichen, die als Ursprungszeichen unseres Bestellers angesehen werden könnten,
sind unzulässig.
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und
Leistungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Bestellern, die Vollkaufleute
sind, einschließlich für Wechsel- und Scheckforderungen, ist das Amtsgericht
Bad Urach bzw. Landgericht Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand. Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen Allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Auslandsgeschäfte
14.1 Die Bestimmungen des Haagener Abkommens
für internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Für die mit unseren
Bestellern abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
14.2 Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 ist ausgeschlossen.
01. Januar 2008 15:37:14